Rechtsinformationen zum Immobilienkauf in Ungarn
Sie dürfen als Ausländer ein Haus in Ungarn kaufen. Das ist schon seit 1993 im ungarischem Recht verankert. Sind Sie Bürger eines EU-Landes bzw. der Schweiz und beabsichtigen Sie Ihren Wohnsitz nach Ungarn zu verlagen, so kaufen Sie Ihr Haus wie jeder Ungar, es gibt keine Unterschiede mehr.
Wollen Sie hingegen ein Haus in Ungarn kaufen, welches Sie als Feriendomizil nutzen möchten, so ist etwas mehr bürokratischer Aufwand erforderlich. Sie müssen den Immobilienkauf in Unarn vom ungarischem Staat genehmigen lassen. Das ist eigentlich lediglich eine Formsache. Die Abwicklung dauert jedoch etwas länger und es entstehen ein paar Hundert Euro mehr kosten. Daran kann man dann jedoch nichts machen.
Außerdem ist es jedem Ausländer in Ungarn möglich, eine Firma hier zu gründen und für diese Firma die erforderlichen Produktionsstätten.
Ein paar Einschränkungen gibt es lediglich bei landwirtschaftlicher Nutzfläche. Außengebkiet, also das was außerhalb von Ortschaften liegt, darf von Ausländern nur in ganz seltenen Spezialfällen gekauft werden. Hier ist in den letzten Jahren aus Unwissenheit viel Unfug geschehen
Beachten Sie bitte: Häuser in Weinbergen in Ungarn gehören meist zum Außengebiet, manchmal jedoch auch zum Innengebiet, welches von Ausländern ohne weiteres gekauft werden kann.
Merken Sie sich so viel: Häuser in Ortschaften können gekauft werden, bei allen anderen sollte man vorsichtig sein. Wenn Sie sich unsicher sind, so können wir Ihnen nach Vorlage des Grundbuchauszuges gerne erklären, ob ein Haus von Ihnen gekauft werden kann oder nicht.
Rechtsdokumente müssen in Ungarn auf jeden Fall in ungarischer Sprache ausgearbeitet werden, in möglichen Rechtstreitigkeiten gilt nur der ungarische Text. Wenn Sie der ungarischen Sprache nicht mächtig sind, empfehlen wir Ihnen daher sich bereits vor dem Kauf die Unterstützung eines unabhängigem Maklers bzw. Anwaltes (unabhängig von Käufer und Verkäufer bzw. deren Anwälten) zu sichern. Das kostet sicher ein paar Hundert Euro mehr, läßt Sie jedoch während der Abwicklung und auch danach ruhig schlafen. Bestehen Sie darauf, daß; die wichtigsten Eckpunkte der Kaufabwicklung in deutscher Sprache schriftlich festgehalten werden (Kaufpreis, Zeitrahmen der Abwicklung, Kaufsumme bei Nichterfüllung zurück ...)
Es ist üblich ein paar Hundert oder auch Tausend Euro als Anzahlung sofort zu hinterlegen. Lassen sie sich das quittieren. Bestehen Sie darauf, daß die Kaufsumme überwiesen wird bzw. zahlen Sie sie erst bei Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Anwalt.